Die Einstellungen erfolgten anschliessend – insbesondere unter Bezugnahme auf das Erstgutachten – wie erwähnt am 29. März 2018 (edierte Akten SK 19 110 + 111 pag. 890 ff. und pag. 897 ff.). Das Erstgutachten lag somit vor, bevor die Einstellungen erfolgten. Entgegen den Behauptungen des Gesuchstellers und des Zweitgutachters wurde in diesem indes wiederholt Bezug auf die Vorgeschichte zwischen dem Gesuchsteller und J.________ sowie dem Gesuchsgegner 2 genommen (siehe edierte Akten SK 19 110 + 111 pag. 1045, pag. 1055 ff., pag. 1074, pag. 1090 ff.).