1001 und pag. 1004). Nachdem das Verfahren ursprünglich gegen den Gesuchsteller, den Gesuchsgegner 2, J.________ und L.________ geführt wurde, wurde es in Bezug auf die drei letzteren mit Verfügung vom 19. Februar 2018 abgetrennt, unter anderem mit der Begründung, dass die Verfahren gegen diese bzw. betreffend den Vorfall vom 19. November 2016 vermutlich eingestellt würden (edierte Akten SK 19 110 + 111 pag. 3 ff.). Die Einstellungen erfolgten anschliessend – insbesondere unter Bezugnahme auf das Erstgutachten – wie erwähnt am 29. März 2018 (edierte Akten SK 19 110 + 111 pag.