chen Auseinandersetzung, aber auch im Rahmen eines möglichen Sturzes entstehen könnten (edierte Akten SK 19 110 + 111 pag. 810 f.), und zusätzlich verkannte, dass der Gesuchsgegner 2 gemäss den rechtskräftigen Einstellungen im Tatzeitpunkt ein Alibi hatte. 16.2.2 Die Erstgutachter verfügten anders als der Zweitgutachter hingegen über die gesamten Gerichtsakten. Im Ordner III der edierten Akten SK 19 110 + 111 findet sich das Faszikel «[…] Anzeige von A.________ gegen J.________, C.________ und unbekannte Täterschaft betreffend Vorfall vom 19.11.2016 und 01.05.2016- 22.11.2016» (edierte Akten SK 19 110 + 111 pag.