die zusätzlich zu den Aussagen des Gesuchstellers dafür sprechen würden, dass J.________ den Gesuchsgegner 2 und eine andere arabische Person dazu angestiftet hätte, den Gesuchsteller zu attackieren oder dass der Gesuchsgegner 2 den Gesuchsteller im November 2016 und/oder im April 2017 bewusstlos geschlagen, mit Fusstritten traktiert und verletzt habe (zum Ganzen edierte Akten SK 19 110 + 111 pag. 890 ff. und pag. 897 ff.). Die Einstellungen, bei denen der Gesuchsteller anwaltlich vertretener Privatkläger war (edierte Akten SK 19 110 + 111 pag. 890 und pag. 897) und die unangefochten in Rechtskraft erwuchsen (edierte Akten SK 19 110 + 111 pag.