Die Verfahren gegen J.________ und den Gesuchsgegner 2 bezüglich den mutmasslichen Überfall im November 2016 wurden am 29. März 2018 vielmehr eingestellt, weil auf deren Mobiltelefonen keine Textnachrichten gefunden worden seien, die darlegen würden, dass J.________ den Gesuchsgegner 2 oder eine andere Person zu einem tätlichen Angriff auf den Gesuchsteller angestiftet hätte. Weiter habe eine gewisse K.________ ausgesagt, der Gesuchsgegener 2 habe den ganzen Tag für «Stand Up for Refugees» gearbeitet und sie hätte es sicherlich bemerkt, wenn er sich für längere Zeit vom Einsatzort entfernt hätte.