Zudem komme die Angst des Gesuchstellers «infolge des Überfalls von Oktober [recte: November] 2016», welcher auch mit Verletzungen einhergegangen sei, hinzu (zum Ganzen pag. 175). Nachdem die Kollegschaft zwischen dem Gesuchsteller und J.________ aus unklaren Gründen auseinandergegangen sei, habe der Gesuchsteller angefangen, J.________ zu beschimpfen und zu bedrohen, was zu einer ersten Anzeige ihrerseits geführt habe. Im weiteren Verlauf sei es wie erwähnt immer wieder zu gegenseitigen Beschimpfungen gekommen und im November 2016 sei dann «ein Überfall auf den Gesuchsteller erfolgt», welchen dieser mit J.________ «und ihren Verbindungen zu Arabern in Verbindung gebracht» habe.