Anschliessend führte der Zweitgutachter aus, betrachte man die diagnostischen Kriterien für eine wahnhafte Störung isoliert, dann seien diese auf den ersten Blick erfüllt. Gemäss DSM-5 werde in Bezug auf den Typ mit Verfolgungswahn indes festgehalten, dieser Subtyp treffe zu, wenn sich das zentrale Wahnthema einer Person auf die Überzeugung beziehe, man habe sich gegen sie verschworen, sie werde betrogen, ausspioniert, verfolgt, vergiftet oder unter Drogen gesetzt, bösartig verleugnet, belästigt oder am Erreichen langfristiger Ziele gehindert. Insgesamt müsse es sich somit um ein breites, übergreifendes Gefühl handeln.