Wenn eine Realitätstestung unmöglich sei und keine Begleitsymptome, die auf eine psychische Störung hinweisen würden, vorhanden seien, dann sei die Diagnose einer wahnhaften Störung gemäss dem Zweitgutachten deshalb schwierig. Ausserdem sei die Grenze zwischen wahnhaft und nicht wahnhaft fliessend (zum Ganzen pag. 17 E. 32).