17 E. 29 ff.). So werde im Zweitgutachten zunächst dargetan, die Schwierigkeit der Diagnose einer wahnhaften Störung liege in erster Linie darin, dass ein nicht bizarrer Wahn Situationen beinhalte, die sich im realen Leben durchaus ereignen könnten und die psychosoziale Leistungsfähigkeit bei Wahnkranken – abgesehen von etwaigen direkten Auswirkungen der Wahnphänomene – nicht wesentlich beeinträchtigt sei. Wenn eine Realitätstestung unmöglich sei und keine Begleitsymptome, die auf eine psychische Störung hinweisen würden, vorhanden seien, dann sei die Diagnose einer wahnhaften Störung gemäss dem Zweitgutachten deshalb schwierig.