3. Mit Verfügung vom 25. April 2022 edierte die 2. Strafkammer (nachfolgend: Kammer) bei der 1. Strafkammer die Akten SK 19 110 + 111. Weiter gab sie der Generalstaatsanwaltschaft bzw. Gesuchsgegnerin 1 (nachfolgend: Generalstaatsanwaltschaft) und dem Gesuchsgegner 2, vertreten durch Rechtsanwalt D.________, Gelegenheit zur Stellungnahme zum Revisionsgesuch und forderte Rechtsanwalt B.________ auf, innert gesetzter Frist eine Vollmacht einzureichen (zum Ganzen pag. 319 ff.).