2 2.3. Die Staatskasse sei anzuweisen, dem Beschuldigten für die erlittene Überhaft von 1703 Tagen (17.05.2017 bis 14.01.2022) eine Genugtuung von CHF 425'750.00 zu bezahlen, zuzüglich Zins zu 5% seit 17.05.2017.» Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen über alle Instanzen.