2.1. «II. Der Beschuldigte wird freigesprochen vom Vorwurf der versuchten schweren Körperverletzung, angeblich begangen am 16. Mai 2017 gegen 20.45 Uhr in 2504 Biel/Bienne, F.________ (Strasse), z.N. von C.________. Eventualiter sei der Beschuldigte zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten zu verurteilen. Die Probezeit beträgt zwei Jahre.