Schliesslich ordnete die 1. Strafkammer eine stationäre therapeutische Massnahme nach Art. 59 StGB an, auferlegte die Verfahrenskosten dem Kanton Bern, bestimmte die amtlichen Entschädigungen, wies die Zivilklage des Gesuchsgegners 2 ab und traf die weiteren Verfügungen betreffend Sicherheitshaft, DNA-Profil und biometrische erkennungsdienstliche Daten (zum Ganzen edierte Akten SK 19 110 + 111 pag. 2025 ff.). 2. Am 14. April 2022 liess der Gesuchsteller durch Rechtsanwalt B.________ ein Revisionsgesuch mit den folgenden Rechtsbegehren stellen (pag. 1 ff. [Hervorhebungen im Original]): Vorfragen: