__ (nachfolgend: Gesuchsteller) ist insoweit in Rechtskraft erwachsen, als festgestellt worden ist, dass der Gesuchsteller die Tatbestände der Drohung (mehrfach begangen), der Beschimpfung (mehrfach begangen), des Missbrauchs einer Fernmeldeanlage (mehrfach begangen) und der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG; SR 812.121 [mehrfach begangen]) im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat und weiter auf den Widerruf der dem Gesuchsteller mit Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 10. November 2015 für eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen gewährte bedingte Vollzug