1. Mit Urteil SK 19 110 + 111 vom 15. November 2019 stellte die 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: 1. Strafkammer) fest, das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 1. November 2018 gegen A.________ (nachfolgend: Gesuchsteller) ist insoweit in Rechtskraft erwachsen, als festgestellt worden ist, dass der Gesuchsteller die Tatbestände der Drohung (mehrfach begangen), der Beschimpfung (mehrfach begangen), des Missbrauchs einer Fernmeldeanlage (mehrfach begangen) und der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG;