Zu einer Verbindungsbusse von CHF 220.00, unter Ansetzung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 2 Tagen bei schuldhafter Nichtbezahlung. Es wird festgestellt, dass die Verbindungsbusse am 24. Juni 2019 bezahlt worden ist. 7. Die Kosten des Verfahrens BM 18 43696, bestimmt auf CHF 500.00, werden A.________ auferlegt. Es wird festgestellt, dass die Gebühr von CHF 500.00 am 24. Juni 2019 bezahlt worden ist. 14 8. Die Kosten des Revisionsverfahrens, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 800.00, trägt der Kanton Bern.