6. A.________ wird aufgrund des rechtskräftigen Schuldspruchs wegen Hinderung einer Amtshandlung verurteilt: 6.1 Zu einer Geldstrafe von 8 Tagessätzen zu CHF 110.00, ausmachend CHF 880.00, unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren. Die vorläufige Festnahme (7./8. Juli 2018) wird im Umfang von einem Tagessatz an die Geldstrafe angerechnet. Es wird festgestellt, dass die Probezeit am 4. April 2021 abgelaufen ist. 6.2 Zu einer Verbindungsbusse von CHF 220.00, unter Ansetzung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 2 Tagen bei schuldhafter Nichtbezahlung.