Indem er sich weiterhin in der Spitalgasse Bern inmitten von kooperationsunwilligen Demonstranten befand, hat er an der öffentlichen Zusammenrottung teilgenommen bzw. verblieb in dieser und nahm somit billigend in Kauf, einer Gruppe anzugehören, von welcher offensichtlich Gewalt gegen Sachen ausgegangen ist. Anlässlich seiner Festnahme durch die Polizei im Anschluss an die Einkesselung riss sich A.________ nach ein paar Schritten los und versuchte zu fliehen. Zwei Polizeibeamte konnten ihn nach einigen Metern fassen und mussten ihn in der Folge zu Boden führen und ins Schliesszeug legen, da sich A.________ zur Wehr setzte.