der Vollzug der Geldstrafe sei aufzuschieben unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren. Er sei zudem mit einer Verbindungsbusse von CHF 220.00 zu bestrafen, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise mit einer Freiheitsstrafe von 2 Tagen. 5. Die Kosten des Revisionsverfahrens seien vom Kanton zu tragen.