1. Mit Strafbefehl vom 3. April 2019 wurde A.________ (nachfolgend: Gesuchsteller) durch die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) des Landfriedensbruchs und der Hinderung einer Amtshandlung, beides begangen am 7. April 2018, ca. 15:50 bis 17:30 Uhr, in der Berner Innenstadt, im Rahmen der unbewilligten Demonstration «AFRIN VERTEIDIGEN», schuldig erklärt (Verfahren BM 18 43696). Der Gesuchsteller wurde mit einer Geldstrafe von 48 Tagessätzen zu je CHF 110.00, ausmachend total CHF 5’280.00, bestraft, wobei deren Vollzug unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben wurde.