4. unter Auferlegung der Verfahrenskosten für das Neubeurteilungsverfahren von CHF 1’500.00 an den Kanton Bern, 5. unter Ausrichtung einer Entschädigung von CHF 6'525.50 (inkl. Auslagen und MWST) an A.________ für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte im erstinstanzlichen Verfahren, 17 6. unter Ausrichtung einer Entschädigung von CHF 4'397.50 an A.________ für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte im ersten oberinstanzlichen Verfahren,