PKV und Kreisschreiben Nr. 15 des Obergerichts des Kantons Bern, Ziff. 2). Der 24 Stunden übersteigende Aufwand ist im vorliegenden Fall für einen fachlich ausgewiesenen und gewissenhaften Anwalt nicht gerechtfertigt. Das so resultierende Honorar von rund CHF 5'823.50 (3:40 Stunden zu CHF 250.00 und 21:20 Stunden zu CHF 230.00) bewegt sich im unteren Viertel des Tarifrahmens, was dem überschaubaren Aktenumfang, der leicht unterdurchschnittlichen Bedeutung der Streitsache sowie der Einfachheit des Prozesses angemessen ist.