__ geführt worden sei. Dies habe keinen zusätzlichen Aufwand verursacht, sondern zur zügigeren Aufarbeitung des Falls beigetragen. Er arbeite tagtäglich mit Rechtsanwalt F.________ an denselben Dossiers. Handwechsel gebe es per se nicht und wenn ein Zusatzaufwand entstehen könnte, würden sie dafür sorgen, dass sich dies nicht im Aufwand niederschlage. So habe er bei der Besprechung vom 16. Mai 2018 seine Teilnahme bewusst zu CHF 0.00 verbucht. Die Hauptverhandlung habe sich etwas aufwändiger als vor dem Einzelgericht üblich erwiesen, das Prozessthema teilweise etwas spezieller. Die Streitsache habe für den Beschuldigten eine enorme Bedeutung, weil eine rechtskräftige Verurteilung