10. Mai 2022 das rechtliche Gehör gewährt worden ist (pag. 504 f.), in Anwendung von Art. 9 StPO i.V.m. Art. 329 Abs. 4 und 5 StPO einzustellen. II. Kosten und Entschädigung 12. Verfahrenskosten 12.1 Erstinstanzliches Verfahren Fällt die Rechtsmittelinstanz einen neuen Entscheid, so befindet sie darin auch über die von der Vorinstanz getroffene Kostenregelung (Art. 428 Abs. 3 StPO). Die Verfahrenskosten, die sich aus den Gebühren zur Deckung des Aufwands und den