11.3 Verletzung des Anklagegrundsatzes Das Bundesgericht hielt im Entscheid 6B_638/2019 vom 17. Oktober 2019 fest, der Strafbefehl äussere sich im Rahmen der Beschreibung des Sachverhalts überhaupt nicht zum subjektiven Tatbestand und die Sachverhaltsdarstellung sei ausschliesslich auf den äusseren Ablauf gerichtet. Was der Beschuldigte gewusst, gewollt oder in Kauf genommen habe, werde nicht umschrieben.