11. Verletzung des Anklagegrundsatzes 11.1 Anklagegrundsatz Das Bundesgericht hielt im Entscheid 6B_638/2019 vom 17. Oktober 2019 zum Anklagegrundsatz Folgendes fest (E. 1.4, pag. 344 ff.): «1.4.1. Nach dem aus Art. 29 Abs. 2 und Art. 32 Abs. 2 BV sowie Art. 6 Ziff. 1 und 3 lit. a und b EMRK abgeleiteten Anklagegrundsatz (Art. 9 und 325 StPO) bestimmt die Anklageschrift den Gegenstand des Gerichtsverfahrens (Umgrenzungsfunktion). Die Anklage hat darin die der beschuldigten Person vorgeworfenen Taten mit Beschreibung von Ort, Datum, Zeit, Art und Folgen der Tatausführung möglichst kurz, aber genau zu bezeichnen (Art. 325 Abs. 1 lit.