9. Prozessgeschichte im Neubeurteilungsverfahren Mit Blick auf die bundesgerichtlichen Erwägungen teilte die Kammer den Parteien mit Verfügung vom 10. Mai 2022 mit, dass sie beabsichtige, das Strafverfahren gegen den Beschuldigten einzustellen bzw. den Beschuldigten vom Vorwurf der Tierquälerei freizusprechen. Sie gab den Parteien Gelegenheit, innert 20 Tagen hierzu Stellung zu nehmen (pag. 504 f.). Mit Eingabe vom 12. Mai 2022 teilte die Generalstaatsanwaltschaft innert Frist mit, sie habe keine Einwände gegen das beabsichtigte Vorgehen (pag. 508). Die Ver-