6 8. Urteil des Bundesgerichts 6B_1216/2020 vom 11. April 2022 Gegen dieses Urteil erhob der Beschuldigte mit Eingabe vom 22. Oktober 2020 erneut Beschwerde in Strafsachen an das Schweizerische Bundesgericht (pag. 469 ff.). Mit Urteil 6B_1216/2020 vom 11. April 2022 hiess das Bundesgericht die Beschwerde gut, hob das angefochtene Urteil auf und wies die Sache zur neuen Entscheidung an die Kammer zurück (pag. 493 ff.). Zusammengefasst erwog das Bundesgericht, es treffe zwar zu, dass eine Änderung der Anklage i.S.v.