4. Urteil des Bundesgerichts 6B_638/2019 vom 17. Oktober 2019 Gegen dieses Urteil erhob der Beschuldigte am 27. Mai 2019 Beschwerde in Strafsachen an das Schweizerische Bundesgericht (pag. 318). Mit Urteil 6B_638/2019 vom 17. Oktober 2019 hiess das Bundesgericht die Beschwerde gut, hob das angefochtene Urteil auf und wies die Sache zur neuen Entscheidung an die Kammer zurück (pag. 340 ff.). Inhaltlich erwog das Bundesgericht zusammengefasst, die vorinstanzlichen Sachverhaltsfeststellungen stimmten nicht mit dem angeklagten Sachverhalt überein.