2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte mit Eingabe vom 25. Juli 2018 fristgerecht die Berufung an (pag. 190). Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 16. Oktober 2018 (pag. 206 ff.). Mit Eingabe vom 26. Oktober 2018 meldete der Beschuldigte vorsorglich gegen die Verfügung vom 16. Oktober 2018, mit welcher die Vorinstanz separat das Honorar festsetzte, Berufung an (pag. 245). Am 5. November 2018 reichte der Beschuldigte frist- und formgerecht die Berufungserklärung ein, beschränkt auf Ziff.