Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 80.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 1 Tag festgesetzt. 3. Zu den auf den Schuldspruch entfallenden Verfahrenskosten (1/4) sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 575.00 und Auslagen von CHF 80.80, insgesamt bestimmt auf CHF 655.80. […]»