1. Erstinstanzliches Urteil Am 11. Juli 2018 fällte das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (Einzelgericht, nachfolgend Vorinstanz) betreffend den Beschuldigten A.________ (nachfolgend Beschuldigter) folgendes Urteil (pag. 184 ff.): «I. A.________ wird freigesprochen: 1. von der Anschuldigung der Tierquälerei, angeblich begangen am 16.09.2016 (Zeitpunkt der Feststellung) in C.________, D.________, auf der Schafsweide durch Unterlassen der fachgerechten Klauenpflege bei zwei Schafen.