15 Mit Eingabe vom 24. März 2023 reichte Rechtsanwalt C.________ eine detaillierte Kostennote ein (pag. 356 ff.), welche die Kammer als grundsätzlich angemessen erachtet, wobei immerhin eine rechnerische Korrektur auf pag. 357 angegebenen Honorar von CHF 5'307.50 auf CHF 5'120.00 (= 20.48 x CHF 250.00) vorzunehmen und damit die Gesamtentschädigung leicht zu reduzieren ist. Demnach hat der Gesuchsteller den Gesuchsgegnerinnen 2 und 3 eine Entschädigung für ihre anwaltliche Vertretung durch Rechtsanwalt I.________ bzw. Grass im Revisionsverfahren im Umfang von CHF 5’730.95 zu leisten.