Auch hier kann offengelassen werden, ob der Aspekt einer allenfalls höheren Provisionszahlung massgeblich für eine mildere Beurteilung des Gesuchstellers wäre. Immerhin: Soweit er sinngemäss geltend macht, er habe von den ganzen Geschäften nicht profitiert, widerspricht dies letztlich seinen eigenen Angaben zur Abhängigkeit der Existenz der R.________ von der J.________ (Stiftung).