___ belegten, dass der Druck und die Drohungen eben während des ganzen Strafverfahrens aufrechterhalten worden seien (pag. 237), also auch noch während des Verfahrens vor Wirtschaftsstrafgericht bzw. vor der Strafkammer, überzeugt dies nicht, zumal die eigenen Tabellen zum Geldfluss ab pag. 49 ff. lediglich eine Zeitspanne bis anfangs 2011 abdecken.