Er solle seine hervorragende Familie und sein Geschäft nicht aufs Spiel setzen, ansonsten würde er es bald grausam bereuen (pag. 15). Hinsichtlich des Beweiswertes der schriftlichen Zeugenbestätigungen und des SMS-Ausdrucks bestehen gewisse Vorbehalte: • Die vorgenannten Personen, die mindestens teilweise in einem Näheverhältnis zum Gesuchsteller stehen dürften – so jedenfalls eingeräumt von P.________ (pag. 43) – geben zur Hauptsache die Schilderungen des Gesuchstellers wieder. Die angeblich O.________ vorgezeigten SMS sind nicht weiter spezifiziert.