9 Tatsache bildet der damit zusammenhängende Umstand, wonach dieses Geschäft angeblich zu erheblichen Verlusten bei der H.________(AG) geführt habe. Keine neue Tatsache sieht die Kammer im Argument des Gesuchstellers, wonach E.________ intellektuell überlegen und die dominierende Figur in der Geschäftsbeziehung gewesen sei. Dies deshalb, weil sich das Wirtschaftsstrafgericht und die 2. Strafkammer eingehend mit dem Verhältnis der beiden Protagonisten auseinandergesetzt haben.