___ geflossen, was zu erheblichen Verlusten bei der H.________(AG) geführt habe. Die Kammer stellt fest, dass der vom Gesuchsteller geltend gemachte Umstand, wonach er während der gesamten Geschäftsbeziehung mit E.________ und während des gesamten ordentlichen Verfahrens von diesem aufgrund des bestehenden Abhängigkeitsverhältnisses unter massiven Druck gesetzt und unter Drohungen gestanden sei, tatsächlich eine neue, vor dem Entscheid eingetretene Tatsache gemäss Art. 410 Abs. 1 lit. a StPO darstellt. Demgegenüber bildete die vorgebrachte finanzielle und strukturelle Abhängigkeit der H.________(AG) von der G.______