Vor diesem Hintergrund sei der Gesuchsteller durch E.________ während der Geschäftsbeziehung und im Strafverfahren unter massiven Druck gesetzt worden. Der Vorgenannte habe dem Gesuchsteller hinsichtlich des Wohlergehens seines Geschäftes und seiner Familie gedroht, sodass er erzwungenermassen die Provisionszahlungen habe leisten müssen. Entgegen der Annahme der Gerichte seien zudem nicht bloss im Umfang von CHF 3.1 Mio., sondern im Umfang von rund CHF 8.6 Mio. Zahlungen an E.________ geflossen, was zu erheblichen Verlusten bei der H.________(AG) geführt habe.