Er habe sich bewusst dagegen entschieden, um seine Familienangehörigen nicht zu belasten (pag. 303). Im Weiteren sei nicht ersichtlich, wie der Gesuchsteller in den Genuss einer milderen Strafe kommen könnte, zumal er selbst geltend mache, dass die Provisionszahlungen um ein Vielfaches umfangreicher, als im ordentlichen Verfahren angenommen, erfolgt seien, was in einer höheren Strafe resultieren würde (pag. 305). III. Legitimation