4 tuation gründe gestützt auf die Ausführungen des Gesuchstellers auf dem Abhängigkeitsverhältnis der H.________(AG) von der G.________. Eine solche Abhängigkeit habe aber zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung nicht mehr bestanden. Der Gesuchsteller habe E.________ sogar nach Eröffnung des Verfahrens über die K.________ (AG) angestellt und entlohnt. Es sei nicht ersichtlich, wodurch E.________ während des Verfahrens noch einen entsprechenden Druck auf den Gesuchsteller hätte ausüben können (Rz. 8, pag.