7. Mit Eingabe vom 25. Mai 2022 beantragten Rechtsanwalt I.________ und Rechtsanwalt C.________ namens und im Auftrag der J.________ (Stiftung) (nachfolgend: G.________) und der D.________ AG/Gesuchsgegnerin 3 (nachfolgend: D.________ AG) die Abweisung des Revisionsgesuchs vom 13. April 2022, soweit darauf einzutreten sei (pag. 163 ff.). 8. Am 30. Mai 2022 reichte die Generalstaatsanwaltschaft ihre Stellungnahme zum Revisionsgesuch ein und beantragte ebenfalls dessen Abweisung (pag. 176 ff.).