3. Mit Eingabe vom 13. April 2022 reichte der Gesuchsteller beim Obergericht des Kantons Bern ein Revisionsgesuch ein (pag. 1 ff.). Darin beantragte er, das Urteil der 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern vom 14. November 2019 (SK 17 412 + 413) sei aufzuheben und die Angelegenheit zur neuen Behandlung und Beurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Eventualiter sei das vorgenannte Urteil aufzuheben und der Gesuchsteller milder zu bestrafen. Sämtliche Verfahrenskosten seien dem Kanton Bern aufzuerlegen sowie dem Gesuchsteller eine Entschädigung zuzusprechen.