______ AG). Demgegenüber wurde der Gesuchsteller von der Anschuldigung des gewerbsmässigen Betrugs in drei Punkten, der Urkundenfälschung und des versuchten Betrugs freigesprochen. 2. Der Gesuchsteller erhob gegen das Urteil der 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern vom 14. November 2019 Beschwerde in Strafsachen, welche das Bundesgericht mit Urteil vom 8. April 2021 (Urteil 6B_595/2020) abwies, soweit es darauf eintrat. Mit dem Urteil des Bundesgerichts ist das Urteil der 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern vom 14. November 2019 in Rechtskraft erwachsen (Art. 437 Abs. 3 StPO i.V.m. Art. 61 BGG).