___ geführten Strafverfahren, durch die 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern zweitinstanzlich wegen gewerbsmässigen Betrugs mit einem Gesamtdeliktsbetrag von ca. CHF 6.4 Mio. (davon ca. CHF 1.5 Mio. versucht), begangen von März 2007 bis September 2010 an diversen Orten in den Kantonen Bern und Solothurn, verurteilt. Die Strafkammer fällte eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren aus und verurteilte den Gesuchsteller zur Tragung der Verfahrenskosten, zur Bezahlung einer Ersatzforderung von CHF 2.4 Mio. und zur Ausrichtung einer Entschädigung an die Privatklägerschaft (u.a. die J.________ (Stiftung) und die D.___