Eine Anhaltung, gefolgt von einer Festnahme, die sich auf eine Gesamtdauer von mehr als drei Stunden erstreckt, stellt einen Eingriff in die Freiheit dar, der zu einer Entschädigung Anlass geben kann. Nicht zu berücksichtigen ist die Dauer einer allfälligen formellen Befragung im Verlaufe dieser Stunden (BGE 143 IV 339 E. 3.2 S. 344 mit Hinweis). 13. Entsprechend sind dem Gesuchsteller die ihm mit Urteil vom 21. Juli 2021 auferlegten Verfahrenskosten von insgesamt CHF 3'400.00 durch das Obergericht zurückzuerstatten, soweit diese bereits bezahlt worden sind.