Das Regionalgericht erachtete im Urteil gegen den Gesuchsteller PEN 19 467 (Urteil vom 31. August 2020) den Tatbestand des Landfriedensbruchs als erfüllt. Insbesondere charakterisierte es die Grundhaltung der Demonstration infolge der entstandenen Sachbeschädigungen sowie der Vermummung der Teilnehmenden und des Einsatzes von pyrotechnischem Material (Leucht- und Rauchpetarden) als friedensbedrohlich, aggressiv und gewaltbereit und war der Auffassung, aus der Gruppe der Demonstrierenden sei