Gestützt auf den geänderten Sachverhalt erkannte das Regionalgericht den Gesuchsteller mit Urteil vom 31. August 2020 des Landfriedensbruchs, begangen am 7. April 2018 in Bern, schuldig (pag. 216 ff. der beigezogenen Akten PEN 19 467). Im Berufungsverfahren (SK 20 520) wurde der Gesuchsteller sodann von der 1. Strafkammer des Obergerichts mit Urteil vom 20. Juli 2021 (pag. 310 der beigezogenen Akten SK 20 520) zur Tragung der erst- sowie oberinstanzlichen Verfahrenskosten verurteilt.