___ teil. Obwohl er die friedensbedrohende Grundhaltung des Demonstrationszuges und die Gewaltausübungen (Sachbeschädigung, Feuer legen, Knallpetarden, Sprechchöre etc.) durch akustische Wahrnehmung bzw. durch Beobachten oder Erkennen beim Vorbeilaufen zu Kenntnis nahm, verblieb er in der gewaltbereiten Ansammlung, indem er zwar den Demonstrationszug am Ende des Umzugs in der Spitalgasse verliess, jedoch im Anschluss ausserhalb des von Polizeikräften umstellten Bereichs von hinten an die Polizeikette stiess, sich trotz Aufforderung der Polizei nicht von dort entfernte, sondern eine mitgeführte rote Fahne