Dabei hielt sie im Wesentlichen am angeklagten Sachverhalt fest und reichte zudem eine Ergänzung zu den Akten (pag. 164 ff. der beigezogenen Akten PEN 19 467): (wie bisher:) Anlässlich einer vorgängig im Internet aufgerufenen Demonstration begaben sich am Nachmittag des 07.04.2018 ca. 500 Personen in die Innenstadt von Bern, um an der unbewilligten und für jedermann zugänglichen Demonstration „AFRIN VERTEIDIGEN" teilzunehmen.